veränderte Schutzmaßnahmen an Schulen

By 11. November 2021November 14th, 2021Aktuelles, Allgemein

ab Montag 15.11.2021:

 

  • 3 mal Tests pro Woche, Tests werden durch die Schule bereitgestellt
  • konsequente Maskenpflicht in allen Schulformen

 

 

Das Brandenburger Kabinett hat in seiner Pressemitteilung vom 09.11.2021 Eckpunkte für eine neue Corona-Verordnung erörtert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage sollen die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus ausgeweitet werden. Entscheidend sei der Schutz der vulnerablen Gruppen.

Für das OSZ 1 Barnim und andere Schulen bedeutet dies:

  1. Maskenpflicht in Schulen auch für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (aktuell müssen nur alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 eine medizinische Maske im Unterricht tragen)
  2. Erhöhung der Testfrequenz in Schulen: verpflichtend dreimal pro Woche Antigen-Schnelltest (aktuell müssen sich Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen pro Woche testen; als Nachweis ist weiterhin auch eine von der getesteten Person oder, sofern diese nicht volljährig ist, von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) zulässig)