Präsenzpflicht am OSZ bleibt bestehen

By 25. November 2021Aktuelles

Bitte beachten Sie das unten verlinkte Schreiben des MBJS Brandenburg.

Wir weisen insbesondere auch auf den Absatz 3. Schul- und Unterrichtsorganisation ab 29. November 2021- § 24 Abs. 10 der 2. SARS-CoV-2-EindV hin.

Demnach besteht für die Schüler/innen der Oberstufenzentren Präsenzpflicht.