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Das Kabinett hat heute über das weitere Vorgehen in Schule und Kita nach den Osterferien und die dafür notwendigen Änderungen in der Eindämmungsverordnung beraten. Angesichts des Infektionsgeschehens starten die weiterführenden Schulen, mit Ausnahme der Abschlussklassen, ab dem 12. April im Distanzunterricht.
Die Teststrategie wird angepasst: Mit dem Schulstart nach den Osterferien stehen für alle Schülerinnen und Schüler ausreichend Tests zur Verfügung, so dass zwei Mal wöchentlich getestet werden kann. Ab Montag, 19. April, soll das Testen dann zwei Mal wöchentlich verpflichtend sein, d.h., die Durchführung der Tests ist die Voraussetzung, um die Schulen betreten und am Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht teilnehmen zu können.
Der Unterricht an den weiterführenden Schulen erfolgt ab dem 12. April im Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die Schülerinnen und Schüler im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs sowie die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Diese verbleiben im Wechselmodell.
Die Durchführung von Prüfungen an den Schulen, schulische Testverfahren und Prüfungen nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen von Schulen bleiben zugelassen.
Nachdem das Personal an Kitas und Schulen bereits seit Monaten die Möglichkeit hat, sich anlasslos testen zu lassen, sollen nun auch Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich getestet in die Schule kommen. Ausreichend Tests sind in den Ferien an die Schulen ausgeliefert worden. Die Tests werden in der Regel – wie vor den Ferien vereinbart – in den Familien durchgeführt.
Ab Montag, 19. April, gilt die Testpflicht. Das heißt: Ab dem 19. April ist die Durchführung der Tests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht/Wechselunterricht.
An volljährige Jugendliche können die Tests zur Durchführung direkt ausgehändigt werden. Eltern und Erziehungsberechtigte können für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Selbsttests abholen oder der Schule erlauben, diese den Kindern mitzugeben.
Schülerinnen und Schüler, die nicht zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen, werden automatisch im Distanzunterricht beschult. Der Nachweis bei Selbsttests kann über ein von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern ausgefülltes Formular erbracht werden. Dieses wird den Schulen/Familien zeitnah zur Verfügung gestellt.