Testkonzept für die Schulen im Land Brandenburg

By 12. April 2021April 15th, 2021Aktuelles, Allgemein

Ab dem 19. April 2021 wird gemäß § 17a der 7. SARS-CoV-2-EindV der Nachweis eines Antigen-Schnelltests oder eines anderen Tests auf das Coronavirus SARS­CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen sein.

Wir stellen Ihnen hier alle Unterlagen und Anlagen gemäß des Testkonzeptes zur Verfügung.